Bei Mischnutzung keine erweiterte Kürzung der...
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Bei Mischnutzung keine erweiterte Kürzung der Gewerbeerträge

Quelle: K&L Gates
Rechtsanwalt Rainer Schmitt von K&L Gates.
Rechtsanwalt Rainer Schmitt von K&L Gates.

Steuerrecht. Ein Unternehmen, das gemischt genutzte Gebäude verwaltet, kann die erweiterte Kürzung seiner Gewerbeerträge nicht in Anspruch nehmen.

BFH, Urteil vom 15. April 2021, Az. IV R 32/18

DER FALLEin Unternehmen baut, erwirbt und verwaltet eigenen Grundbesitz in substanziellem Umfang. Daneben verwaltet es fremden Grundbesitz in Form tau

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