Corona-Einschränkungen sind kein Kündigungsgr...
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Corona-Einschränkungen sind kein Kündigungsgrund

Quelle: WIR BNS
Dr. Ulrich Leo von WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt
Dr. Ulrich Leo von WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt

Mietrecht. Nutzungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19 rechtfertigen nur im Ausnahmefall eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags.
BGH, Urteil vom 11. Januar 2023, Az. XII ZR 101/21

Der Fall Ein Vermieter und sein Mieter waren über einen Gewerberaummietvertrag verbunden. Vorgesehen war die Durchführung einer Hochzeitsfe

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