advertorial
Kommunen vergeben innerstädtische Grundstücke für eine Bebauung wieder gern im Erbbaurecht an Investoren. Aus deren Sicht haben Erbbaurechte jedoch einige Nachteile. Allerdings lässt sich vieles zwischen den Beteiligten aushandeln. Das gilt auch, wenn die Laufzeit der Verträge endet, was in wenigen Jahren vielfach der Fall sein wird.
Sie sind bereits registriert?
Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.
Es gelten unsere AGB.